360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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Selbsterfahrung in Form von Lehranalysen, Lehrtherapien, ... sind in sämtlichen therapeutischen Ausbildungen Pflichtbestandteil der Ausbildungen. Die Vertreter_innen derselben begründen dies damit, dass der/die angehende Therapeut_in seine eigenen biograhischen Verstrickungen erst für sich selbst - zumindest in den Grundzügen- erfahrend, reflektierend und lösend bearbeitet haben muss, bevor er in die professionelle therapeutische Arbeit einsteigt. In der Sozialen Arbeit ist dies in dieser Art nicht der Fall. Wohl gibt es viele Seminare, die einen Selbsterfahrungs- und Selbstreflexionscharakter besitzen oder es werden Supervisionsgruppen angeboten. Aber eine Plattform, wie eine Selbsterfahrungsgruppe, die sich begleited über die komplette Ausbildungszeit erstreckt gibt es nicht/kaum. Diese Thematik wird in dieser Arbeit beleuchtet. Es wird der Begriff Selbsterfahrung an sich sowie in Zusammenhang mit den Begriffen Selbstreflexion, Selbsterkenntnis und Selbstbewusstheit/-sein beleuchtet. Weiterhin werden die Argumente die für und gegen Selbsterfahrung in den therapeutischen Ausbildungen sprechen gesammelt und mit den Positionen von Dozent_innen der Sozialen Arbeit abgeglichen. Dadurch können Möglichkeiten aufgezeitgt werden, die für und gegen die Einführung von Selbsterfahrung in der Sozialen Arbeit sprechen.
Nach der Darstellung der in der entsprechenden Forschungsbereichen üblichen Begrifflichkeiten und Definitionen von „Studierende mit Migrationshintergrund“, „BildungsinländerInnen“ und „BildungsausländerInnen“ ,sowie der (auch rechtlichen) Definition von „Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit“, „Personen mit europäischer Staatsangehörigkeit“ und „Personen, welche weder die deutsche noch eine europäische Staatsangehörigkeit besitzen“ werden diese reflektiert. Danach werden die Begriffe und Rechtspraxen bei der Vergabe von Visa, Finanzierungsnachweise für das Studium, aufenthaltsrechtliche Fragen, Sprachprüfungen bezogen auf die im Studium verwendete Bildungssprache Deutsch sowie die Anerkennungsprozesse bei Zeugnissen beschrieben. Im Folgenden werden Zulassungspraxen und Statistiken der Hochschule Esslingen, bezogen auf BildungsinländerInnen und -ausländerInnen sowie deren Situation geschildert. Dann wird das Thema Diskriminierung und Hochschule sowie Lösungsansätze thematisiert, am Ende erfolgen eine Zusammenfassung und ein Ausblick.
Wie lebt und Studiert es sich 2013 an der HSE? In einer Vergleichsstudie mit der HIS-Studie 2012, wurden Studierende nach ihrem Stressempfinden, Stressbewältigung und der Einnahme leistungssteigernder Substanzen befragt. Die Ergebnisse wurden mit der bisher einzigen vorhandenen Studie zu Hirndoping verglichen und ausgewertet.
Inklusion stellt einen aktuellen Auftrag für die Bildung und Erziehung von Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderung dar. Kinder mit einem abweichenden Hörvermögen scheinen jedoch in den aktuellen Diskursen immer wieder ausgeblendet zu werden. Die vorliegende Arbeit stellt einen Versuch dar, Inklusion und Hörschädigung im frühpädagogischen Bereich gemeinsam zu denken und praktisch umzusetzen. Zentrale Inhalte sind die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen durch die Hörschädigung, die Frage nach einem Inklusionsansatz der Vielfalt und individuelle Bedürfnisse gleichermaßen in den Blick nimmt und die daraus resultierende Ableitung von Empfehlungen auf Basis des Early-Excellence-Asatzes.
Inklusive Sozialraumgestaltung wird aufgrund der Komplexität ihrer inhaltlichen Bezüge und den daraus hervorgehenden Herausforderungen oftmals als abstraktes und praktisch nicht zu verwirklichendes ethisches Prinzip wahrgenommen. Hilflosigkeit und die Frage, ob und wie dieses Konstrukt wenigstens ansatzweise in die Praxis transferiert werden kann, prägen noch immer weitgehend den Umgang der Verantwortlichen damit. Aus diesem Grund ist es Anliegen dieser Arbeit, einen weit gefächerten Einblick in mögliche allgemeine wie spezifische, theoretische wie praktische Ansätze zu geben, die SA nutzen kann, um am Aufbau kommunaler Strukturen mitzuwirken und so Barrierefreiheit im Sinne von Inklusion zu fördern. "Wie kann SA am Aufbau kommunaler Strukturen mitwirken, um Barrierefreiheit im Sinne von Inklusion zu fördern?" Diese Frage wird auf folgende Weise in der vorliegenden Bachelorarbeit beantwortet: In Kapitel 2 wird, ausgehend von der Definition des Inklusionsbegriffes, eine gesellschaftliche und rechtliche Verortung der maßgeblichen Kategorien vorgenommen und die Verbindung zur Profession der Sozialen Arbeit hergestellt. Kapitel 3 beschreibt das Handlungsfeld der kommunalen Sozialpolitik sowie der Verortung der Sozialen Arbeit innerhalb dieser. Ferner stellt es das wissenschaftstheoretische Konzept der "Sozialraumorientierung" vor, mit dem sich SA der strukturellen Arbeit vor Ort nähert. Kapitel 4 wird anhand des konkreten Beispiels der "Barrierefreien Stadt Tübingen" und Baden-Württembergs aufzeigen, wie ein inklusives kommunales Sozialraumkonzept aufgebaut, entwickelt und umgesetzt werden kann. Besagtes Handlungskonzept ist Grundlage dieser Arbeit, weil es einerseits als Best Practice Beispiel vom Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgezeichnet worden ist, andererseits aufgrund dessen ausführlicher Beachtung vielfältiger Lebensbereiche. Es ermöglicht eine tatsächliche Vorstellung von der Komplexität der Aufgabe, die das Herstellen von Barrierefreiheit in Kommunen mit sich bringt. Hier ist zentral, welche Aufgaben und Möglichkeiten die Soziale Arbeit hat, am Abbau vorhandener Barrieren und am Aufbau von Barrierefreiheit mitzuwirken. Konkretisiert werden das konzeptionelle Arbeiten und die Umsetzungserfahrungen anhand des Sportbereiches bzw. durch das Landesprojekt "BISON - Baden-Württemberg inkludiert Sportler ohne Norm", das Tübingen seit 2012 umsetzt. Kapitel 4 schließt mit einer Reflexion über die infrastrukturelle Soziale Arbeit im Bereich des barrierefreien Sportes. Im letzten Kapitel wird ein Gesamtfazit zu den durch die Analyse des Tübinger Konzeptes gewonnenen Erkenntnissen gezogen und in Bezug zu den ausgeführten sozialwissenschaftstheoretischen Grundlagen der Sozialraumorientierung und Inklusion gesetzt.
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung hat sich unsere Politik auf den Weg zur Verwirklichung der Inklusion gemacht. Nun ist es Aufgabe der Fachkräfte und Verantwortlichen in den jeweiligen Einrichtungen, diesen Weg zu verfolgen und weiter zugehen. Die Inklusion zu verwirklichen. Die Fragen wie Inklusion in Familienzentren genau verwirklicht werden kann und damit verbunden auf was geachtet werden sollte und wo Informationen über die jeweiligen Themen zu finden sind, sollten in dieser Arbeit mit dem Ergebnis einer Handlungsempfehlung beantwortet werden.
Zahlreiche Schülerleistungsuntersuchungen (z.B. PISA) der jüngeren Vergangenheit verweisen auf einen engen biografischen Zusammenhang von sozialer/kultureller Herkunft, Bildungschancen und Lebensaussichten. Gesellschaft und Ökonomie drängen mit Entgrenzung, Pluralisierung und Ungewissheit Heranwachsende zum Erhalt der eigenen Handlungsfähigkeit, damit steht Bildung in öffentlicher Verantwortung vor der Aufgabe, jungen Menschen neben berufsrelevanten Qualifikationen auch jene Kompetenzen zu vermitteln, die sie zu einer eigen- und sozialverantwortlichen Lebensführung befähigen. Eine bildungspolitische Antwort darauf ist die Einführung der Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg, die mit individualisiertem, inklusivem Lernen und kommunalen Bildungskooperationen die Bildungsbeteiligung erhöhen und Bildungsbarrieren abbauen will. Die Soziale Arbeit ist herausgefordert, mit ihren Erkenntnissen vor allem aus Gemeinwesenarbeit und Kinder- und Jugendhilfe eine eigene bildungstheoretische Programmatik zu entwickeln, die mehr als nur Ergänzung zu schulischer Bildung darstellt. Moderne Bildungskonzepte erfordern die Synthese von lebensweltlicher, sozialräumlicher Alltagsbildung und allgemeiner, qualifizierender Kompetenzbildung zu einer subjektorientierten Ganztagsbildung, die biografische Bewältigungs- und Gestaltungsperspektiven für ein selbstbestimmtes gutes Leben eröffnet. Soziale Arbeit orientiert sich dabei an Stärke- und Ressourcenmodellen, die jenseits von Abschlüssen und Zertifikaten Heranwachsende auf das Leben und die Gesellschaft auf die Nachkommenden vorbereitet. Verbunden damit ist ein erweitertes zeitgemäßes Bildungsverständnis mit dem Verwirklichungsanspruch sozialer Gerechtigkeit, die Generationen übergreifend allen Menschen gleich und berechtigt die Teilhabe an (Selbst-)Bildung und an gesellschaftlicher Gestaltung ermöglicht. Im Fokus der vorliegenden Ausarbeitung steht daher die Frage, wie Bildung unter Berücksichtigung subjektiver Bildungsbedürfnisse und gesellschaftlich-ökonomischer Anforderungen in kommunalen Kontexten heutzutage möglich ist.
1. Einleitung 2. Vollzeitpflege – eine Hilfe zur Erziehung 2.1 Rechtliche Grundlagen der Vollzeitpflege 2.2 Sozialpädagogische Ausgestaltung der Vollzeitpflege 3. Pflegeverhältnisse mit dauerhafter Perspektive 3.1 Aktuelle Situation in Deutschland 3.2 Dauerhaften Perspektive in der Vollzeitpflege aus sozialpädagogischer und entwicklungspsychologischer Sicht 3.3 Rechtliche Einschätzung einer dauerhaften Perspektive in der Vollzeitpflege 4. Lebenswelt der Herkunftseltern 4.1 Eine statistische Annäherung 4.2 Lebenslagen von Herkunftseltern 4.3 Biografie, Sozialisation und deren Einfluss auf die eigene Elternschaft 4.4 Das Erleben der Fremdunterbringung eines Kindes 4.5 Das Erleben der Umgangskontakte 5. Herkunftselternarbeit bei dauerhaften Pflegeverhältnissen 5.1 Aktuelle Situation in Deutschland 5.2 Gründe und Ziele der Herkunftselternarbeit 5.2.1 Der Rückzug der Fachkräfte 5.2.2 Die Verlusterfahrung – Fremdunterbringung des Kindes 5.2.3 Die Gescheiterte Elternschaft und der Einfluss der eigene Biografie 5.2.4 Die Elternschaft unter neuen Bedingungen – Rollenfindung und Besuchskontakte 5.2.5 Die aktive Beteiligung am Hilfeprozess und Stabilisierung des Pflegekindes 5.3 Rechtliche Grundlage für die Herkunftselternarbeit 5.4 Gestaltung der Herkunftselternarbeit 5.4.1 Überlegungen zur Gestaltung der Herkunftselternarbeit 5.4.2 Aktuelles Praxisbeispiel von ProKind e.V. aus Schwerin 5.5 Grenzen der Herkunftselternarbeit 6. Fazit