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Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf eine inklusive Förderung innerhalb des geltenden Bildungssystems. Dieser Anspruch kann und muss auch für die anderer Seite der Inklusion geltend gemacht werden. Der Kindertagesstätte als erste Bildungsinstituiton kommt hierbei eine wichtige Schlüsselposition zu. Deshalb ist es mir in dieser Bachelorarbeit ein Anliegen, über den Hochbegabungsbegriff sowie die Abgrenzung zur Developing Expertise aufzuklären, Verknüpfungen zur Notwendigkeit einer inklusiven Bildung unter dem Aspekt der Developing Expertise herzustellen und Impulse zu formulieren, um konzeptionelle und pädagogische Veränderungen anzuregen.
Der Artikel 19 a der Behindertenrechtskonvention fordert, dass Menschen mit Behinderungen ihren Wohnort und die Wohnform frei auswählen sollen. Weiterhin stellt das Wohnen für Menschen mit Behinderung einer der wichtigsten Entwicklungsaufgaben zum Erwachsenwerden dar. Diese Bachelorthesis analysiert speziell für die Personengruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernschwierigkeiten, inwiefern diese freie Wahl von kommunalen, institutionellen und innerfamiliären Prozessen gehemmt wird. Es folgt die Vorstellung des Konzepts der Inklusiven Wohnberatung, die alle Prozesse nachhaltig aufgreift und die Verwirklichung des Artikel 19 a der Behindertenrechtskonvention bewirkt.
Etwa 14 Prozent der Studierenden fühlen sich gesundheitlich beeinträchtigt und haben u.a. Schwierigkeiten beim Studienzugang, im Studium und bei der Studienfinanzierung, was einschlägige Studien belegen. Trotz zahlreicher gesetzlicher Grundlagen sind die besonderen Belange dieser Gruppe in den Hochschulen häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Vor allem Barrieren des
Innerhalb der Europäischen Union ist eine zunehmende Arbeitsmigration von Pflegefachpersonen zu verzeichnen. Insbesondere die Pflegefachpersonen aus den von der Finanzkrise betroffenen südeuropäischen Staaten Italien und Spanien wandern aus multifaktoriellen Gründen und mit Unterstützung der EU-Anerkennungsrichtlinie vermehrt nach Deutschland aus, was die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines steigenden Personalengpasses im deutschen Pflegebereich offensichtlich begrüßt. Vor diesem Hintergrund soll der weltweit geltende WHO-Verhaltenskodex betont werden, der eine ethisch vertretbare Rekrutierung von ausgebildetem Gesundheitsfachpersonal, dessen faire und gleichberechtigte Behandlung sowie die Anerkennung seiner spezifischen Kompetenzen im Arbeitsfeld des Einwanderungslandes verlangt. Das Konzept der Inklusion, welches sich innerhalb eines Integrationsgeschehens verorten lässt, ermöglicht ein Einbezug der Vielfalt inklusive der spezifischen Qualitäten und Kompetenzen der migrierten Pflegefachpersonen und lässt sich über seine Ausprägungen Teilhabe, aktive Zugehörigkeit, Anerkennung und Respekt sowie Verwertung des Humankapitals erfassen. Die Autorinnen dieser Masterarbeit analysieren mittels eines qualitativen Forschungsansatzes die Inklusionsprozesse von italienischen und spanischen Pflegefachkräften in deutsche Krankenhäuser, um den Forderungen des WHO-Verhaltenskodexes Rechnung zu tragen. Die Ergebnisauswertung weist darauf hin, dass migrierte italienische und spanische Pflegefachpersonen im pflegerischen Arbeitsfeld deutscher Krankenhäuser scheinbar nur ansatzweise und zudem nur unsystematisch inkludiert werden. Inklusionsfördernde sowie inklusionshemmende Faktoren und deren Wechselwirkungen scheinen zu folgenreichen Auswirkungen, wie bspw. Arbeitszufriedenheit und Vertrauensbildung an die Teammitglieder, aber auch zu Degradierungen sowie Stress- und Erschöpfungszustände der migrierten italienischen und spanischen Pflegefachpersonen zu führen.