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Um die Würde aller Menschen, auch derer, die von Behinderung betroffen sind, anzuerkennen, haben die Vereinten Nationen in New York die BRK entwickelt. In 50 Artikeln werden Richtlinien aufgezeigt, die die Rechte von Menschen mit Behinderung schützen und fördern sollen. Artikel 27 der BRK fordert, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit haben. Der Arbeitsmarkt muss für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Auch Menschen mit Behinderung soll ermöglicht werden, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen zu können. Im Laufe meiner Bachelorarbeit und aus den Erfahrungen, die ich in der praktischen Arbeit bei uns im Café Morlock gewonnen habe, bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass diese Forderungen der EU-Behindertenrechtskonvention zum jetzigen Zeitpunkt nur teilweise umzusetzen sind. Wir müssen berücksichtigen, dass wir uns in einer Übergangsphase von der Integration zur Inklusion befinden. Zwar wird in unserem Betrieb Empowerment und Inklusion praktisch umgesetzt, die Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsprozessen den Angestellten gleich gestellt und werden entsprechend ihren Fähigkeiten inklusiv eingesetzt, aber sie erhalten keinen vergleichbaren Lohn und können daher auch ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen, wie es die BRK nach Artikel 27 fordert. Dennoch habe ich die Erfahrung gemacht, dass unser Weg zur Inklusion eine Chance und ein Gewinn für alle Beteiligten ist: Für die Mitarbeiter mit Behinderung, die Angestellten, die Kunden und für mich selbst.
Spätestens mit Unterzeichnung des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (BRK) durch Deutschland am 30. März 2007 ist das Thema der inklusiven Bildung nicht mehr zu umgehen. Bekannt ist, dass mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens Deutschland sich dazu verpflichtet, Menschenrechte von Menschen mit Behinderung sicherzustellen, Benachteiligung zu verhindern und zweckentsprechende Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zu treffen. Mit Artikel 24 der BRK, welcher das Thema Bildung beinhaltet, soll das Recht auf inklusive Bildung gestärkt werden. In Zeiten der Separation, in denen Kinder mit Behinderung an Sonderschulen unterrichtet werden, sich dennoch alle Bundesländer zur Integration bekennen und das Thema Inklusion im Mittelpunkt steht, möchte ich in dieser Arbeit die Chancen und Grenzen der inklusiven Bildung aufzeigen mit Bezugnahme auf Inklusion an Grundschulen in Baden-Württemberg, im Fokus gehörlose Kinder. Zentrale Fragen liegen darin, wo die Inklusion in Baden-Württembergs Grundschulen derzeit steht, was inklusiver Unterricht Kindern mit und ohne Behinderung ermöglicht, worin Schwierigkeiten in der Umsetzung von inklusiver Bildung liegen und welchen Beitrag Sozialarbeiter_innen zur Umsetzung von inklusiver Bildung an Grundschulen leisten können.
In dieser Arbeit geht es um die Unterscheidung der Begriffe Integration und Inklusion. Sie werden in ihrem theoretischen Zusammenhang dargestellt und in einer Diskussion gegenüber gestellt. Vertieft wird das Thema anhand der Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Dabei wird allgemein auf Menschen mit Behinderung eingegangen und im Anschluss Bezug auf die Themen Freizeit, Wohnen und Arbeit genommen.