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Power-to-Heat
(2020)
Partner oder Konkurrenten? Die Automotive-Branche auf der Suche nach neuen Kooperationsstrategien
(2020)
Der sächsische Volkseinwand
(2020)
Zustimmung zum Schwangerschaftsabbruch bei einsichtsfähiger Minderjähriger nicht erforderlich
(2020)
Die Perspektive wechseln
(2020)
Mithilfe des Konzepts der gesundheitlichen Versorgungsplanung – auch als Advance Care Planning (ACP) oder „Behandlung im Voraus planen“ (BVP) bekannt – sollen Behandlungsziele fest gelegt werden, und zwar für den Fall, dass der Betroffene seinen Willen nicht äußern kann. Neben der individuellen Gesprächsbegleitung spielen in diesem Zusammenhang auch Fall- besprechungen eine wichtige Rolle. Diese sind zwar gesetzlich vorgesehen, jedoch fehlt bislang eine einheitliche Struktur, an der sich Fachkräfte in der Praxis orientieren können.