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Problem: Die Anwesenheit von Angehörigen auf Erwachsenenintensivstationen stellt für die PatientInnen eine lebensrettende Ressource dar. Sie bilden in dieser extremen Ausnahmesituation die einzige Konstante und schaffen ein Gefühl von Normalität, Stabilität und Identität, durch die die Patientinnen erst in die Lage versetzt werden, die Situation zu bewältigen. Auch Angehörige möchten so viel Zeit wie möglich am Patientenbett verbringen. Sie erleben es als quälend, wenn sie vor den Türen der Station warten müssen. Werden sie ausgegrenzt, wird ihnen die Möglichkeit genommen die Situation optimal zu verarbeiten. Auch hier können psychische und somatische Erkrankungen die Folge sein. Die Integration der Angehörigen in die Pflegetätigkeit ist daher auch aus pflegetheoretischer Sicht selbstverständlich. Obwohl die Pflegenden um die Bedeutung der Anwesenheit von Angehörigen wissen, werden Angehörige in der Pflegepraxis zu nahezu allen pflegerischen Maßnahmen aus dem Zimmer gebeten. Methode: In einer qualitativen Untersuchung wurden fünf problemzentrierte Interviews mit Intensivpflegenden geführt, um zu erfahren, welche Motive sie dennoch zum Rausschicken der Angehörigen bewegen. Alle Interviews wurden transkribiert und mittels der Qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet. Ergebnisse: Insgesamt konnten vier Hauptmotive identifiziert werden: das zugrundeliegende Pflegeverständnis, die Aufrechterhaltung funktionierender Arbeitsabläufe und der Versuch sich selbst sowie die Angehörigen vor unangenehmen und emotional belastenden Situationen zu schützen. Die Entscheidung, ob Angehörige das Patientenzimmer verlassen müssen hängt dabei stark von der jeweiligen Pflegeperson ab.
In Deutschland leben nach Schätzung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. 20.000 Menschen auf der Straße. Im vergangenen Winter sind mindestens 18 Menschen auf der Straße erfroren. Zu viele sind vom Wohnungsverlust bedroht. Aufgrund der schlechten Datenlage können nur Schätzungen gemacht werden. 2008 betrug die Zahl der Wohnungsnotfälle insgesamt ca. 330.000. Davon gehörten ca. 227.000 zu den Wohnungslosen und ca. 103.000 zu den von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen (vgl. BAG W 2009, 151). Während die Zahl der akut Wohnungslosen tendenziell rückläufig ist, werden die von Wohnungslosigkeit bedrohten oder in unzumutbaren Wohnverhältnisse lebenden Menschen insgesamt mehr. Damit verschiebt sich die Struktur der Wohnarmut hin zum Vorfeld akuter Wohnungslosigkeit (vgl. Specht 2008, 112). Die neuen gesellschaftlichen Anforderungen und das veränderte Klientel erfordern neue Konzepte der Sozialen Arbeit. Die Hilfen müssen angepasst bzw. weiterentwickelt werden. Neben der Weiterentwicklung sozialräumlicher Konzepte und verstärkter Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften ist v.a. der Ausbau der präventiven Arbeit zur Sicherung von Wohnraum eine wichtige Aufgabe der Sozialen Arbeit (vgl. Fritz 2009, 13-14). Neben einigen sehr niederschwelligen Hilfen für wohnungslose Menschen wurde in den letzten Jahren das Spektrum ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen erweitert. Zunehmend wird dem Thema der Prävention mehr Aufmerksamkeit beigemessen, sodass mittlerweile einige Kommunen Zentrale Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit etabliert haben (vgl. Lutz/Simon 2007, 136). Auch in Stuttgart wurde 2005, im Zuge der Gesetzesänderungen im SGB II, ein Kooperationsvertrag zwischen dem Job Center und dem Sozialamt Stuttgart erarbeitet und im April 2006 die Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit etabliert. In Stuttgart musste festgestellt werden, dass das Hilfeangebot oftmals die Zielgruppe nicht erreicht, weil entweder aus rechtlichen Gründen der Wohnungserhalt nicht (mehr) möglich ist, oder weil auf das Anschreiben der Fachstelle kein persönlicher Kontakt zustande kommt. Aufgrund dieser Feststellung startete das Sozialamt Stuttgart die Initiative, die Gründe für eine fehlende Inanspruchnahme qualitativ erforschen zu lassen. Mit dem Problem der fehlenden Erreichbarkeit der NutzerInnen bzw. der fehlenden Inanspruchnahme des Hilfeangebotes ist Stuttgart kein Einzelfall. Es stellt sich also die Frage, warum die betroffenen Personen die Hilfen, welche ihnen zustehen und mit denen sie ihren Wohnungsverlust verhindern könnten, nicht in Anspruch nehmen. Im Zuge der hier vorliegenden Arbeit sollen daher die Barrieren erfasst werden, die zur Nichtinanspruchnahme der Hilfen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit führen. Die Zugangsbarrieren werden in qualitativen Leitfadeninterviews aus der Perspektive der NutzerInnen erfasst. Im Umkehrschluss soll der „Gebrauchswert“ der speziellen Angebote der Wohnungsnotfallhilfe identifiziert werden. Ziel der Angebote sollte es sein, eine Passung zwischen dem Angebot der Wohnungsnotfallhilfe und dem „Gebrauchswert“ zu erreichen, weswegen am Ende der Untersuchungen Handlungsempfehlungen für die Praxis der Hilfen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit folgen.