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In der Arbeit wird auf den Zusammenhang von Kindern und Naturerfahrungen eingegangen. Die Fragestellungen lauten: Wo machen Kinder Naturerfahrungen und wie wirken sie? Sind Naturerfahrungen pädagogisch nutzbar und wo werden sie eingesetzt? Wie kann ein waldpädagogisches Konzept für Kleinkinder aussehen? Im theoretischen Teil werden wissenschaftliche Grundlagen gelegt und diskutiert, wie Naturerfahrungen pädagogisch nutzbar sind. Im praktischen Teil wird ein waldpädagogisches Konzept vorgestellt und evaluiert. Abschlüsslich wird die Wirksamkeit und die Naturpädagogik generell kritisch diskutiert.
Nach der Darstellung der in der entsprechenden Forschungsbereichen üblichen Begrifflichkeiten und Definitionen von „Studierende mit Migrationshintergrund“, „BildungsinländerInnen“ und „BildungsausländerInnen“ ,sowie der (auch rechtlichen) Definition von „Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit“, „Personen mit europäischer Staatsangehörigkeit“ und „Personen, welche weder die deutsche noch eine europäische Staatsangehörigkeit besitzen“ werden diese reflektiert. Danach werden die Begriffe und Rechtspraxen bei der Vergabe von Visa, Finanzierungsnachweise für das Studium, aufenthaltsrechtliche Fragen, Sprachprüfungen bezogen auf die im Studium verwendete Bildungssprache Deutsch sowie die Anerkennungsprozesse bei Zeugnissen beschrieben. Im Folgenden werden Zulassungspraxen und Statistiken der Hochschule Esslingen, bezogen auf BildungsinländerInnen und -ausländerInnen sowie deren Situation geschildert. Dann wird das Thema Diskriminierung und Hochschule sowie Lösungsansätze thematisiert, am Ende erfolgen eine Zusammenfassung und ein Ausblick.
In meiner Arbeit lege ich die Relevanz des Themas Borderline-Persönlichkeitsstörung für die Soziale Arbeit dar und zeige mögliche Wege im Umgang mit Borderline-Betroffenen auf. Dafür gebe ich anhand einer Literaturrecherche einen Überblick über die Symptomatik der Borderline-Persönlichkeitsstörung und skizziere mögliche Erklärungsansätze für die Entstehung der Störung, da das Verständnis für die Entstehung Voraussetzung für Interventionen und präventive Maßnahmen ist. Ich zeige in meiner Arbeit auch auf, was für Auswirkungen die Borderline-Persönlichkeitsstörung auf das Umfeld der Betroffenen hat und wie Angehörige, Freunde, Partner, und besonders Professionelle konstruktiv mit Borderline-Betroffenen umgehen können. Da es zu dem Berufsbild von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern gehört, beratend tätig zu sein, ist die Angehörigenarbeit ein wichtiger Aspekt. Desweiteren stelle ich vier Therapieformen vor, die jeweils ihren Fokus auf unterschiedliche Aspekte legen, da die Borderline-Persönlichkeitsstörung ganz unterschiedliche Ausprägungen haben kann und je nachdem, welche Symptome vorherrschend sind, sollte die richtige Therapie gewählt werden. Ich erläutere die medikamentöse Therapie, die systemische Therapie, die psychoanalytische Psychotherapie der Borderline-Störung und die Dialektisch-Behaviorale Therapie. Desweiteren gehe ich auf sozialarbeiterische Interventionen im Umgang mit Borderline-Betroffenen ein und werde dabei den Nutzen der unterschiedlichen von mir vorgestellten therapeutischen Ansätze für die Soziale Arbeit aufzeigen. Zum Abschluss befasse ich mich mit der Prävention der Borderline-Persönlichkeitsstörung.
Selbsterfahrung in Form von Lehranalysen, Lehrtherapien, ... sind in sämtlichen therapeutischen Ausbildungen Pflichtbestandteil der Ausbildungen. Die Vertreter_innen derselben begründen dies damit, dass der/die angehende Therapeut_in seine eigenen biograhischen Verstrickungen erst für sich selbst - zumindest in den Grundzügen- erfahrend, reflektierend und lösend bearbeitet haben muss, bevor er in die professionelle therapeutische Arbeit einsteigt. In der Sozialen Arbeit ist dies in dieser Art nicht der Fall. Wohl gibt es viele Seminare, die einen Selbsterfahrungs- und Selbstreflexionscharakter besitzen oder es werden Supervisionsgruppen angeboten. Aber eine Plattform, wie eine Selbsterfahrungsgruppe, die sich begleited über die komplette Ausbildungszeit erstreckt gibt es nicht/kaum. Diese Thematik wird in dieser Arbeit beleuchtet. Es wird der Begriff Selbsterfahrung an sich sowie in Zusammenhang mit den Begriffen Selbstreflexion, Selbsterkenntnis und Selbstbewusstheit/-sein beleuchtet. Weiterhin werden die Argumente die für und gegen Selbsterfahrung in den therapeutischen Ausbildungen sprechen gesammelt und mit den Positionen von Dozent_innen der Sozialen Arbeit abgeglichen. Dadurch können Möglichkeiten aufgezeitgt werden, die für und gegen die Einführung von Selbsterfahrung in der Sozialen Arbeit sprechen.
Das steigende gesellschaftliche Interesse an frühkindlicher Bildung und die damit einhergehende Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gaben Anlass zu dieser Arbeit. Das entsprechende Gesetz zur Ausweitung des Rechtsanspruchs regelt zunächst nur den quantitativen Ausbau. Was den qualitativen Aspekt angeht, gibt es bisher keine detaillierten Bestimmungen, bis auf die bundesgesetzlichen Regelungen zur Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Daraus folgt der Trend zum faktisch rein quantitativen Ausbau, obwohl mehrere internationale Studien nachgewiesen haben, dass die öffentliche Betreuung von Kindern unter drei Jahren vor allem dann Sinn macht, wenn sie hohen Qualitätsstandards entspricht. Nur dann wirkt sich eine derartige Betreuung positiv auf die Entwicklung des Kindes aus. Nach § 22 Abs. 3 SGB VIII umfasst der Förderungsauftrag einer Tageseinrichtung „Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes“. Der pädagogische Begriff von Bildung beinhaltet eine Selbsttätigkeit des Individuums, das sich mit seiner kulturellen und sozialen Umgebung auseinandersetzt. Bei der Erziehung dagegen hat – meist ein Erwachsener – die Intention, dem Kind etwas beizubringen oder sein Verhalten dauerhaft zu ändern. Beim dritten Element der Trias, der Betreuung, geht es darum, auf das Kind aufzupassen und dafür zu sorgen, dass es „satt und sauber“ ist. Eine adäquate Erziehung und Betreuung gehören zu den Rahmenbedingungen von Bildung, die sich, wie bereits erwähnt, in der Auseinandersetzung mit genau diesen Bedingungen vollzieht. Aus diesem Grund soll die frühkindliche Bildung im Mittelpunkt stehen. Das erste Kapitel setzt sich deshalb noch einmal genauer mit dem Begriff der frühkindlichen Bildung auseinander, konzentriert auf die ersten drei Lebensjahre. Die Grundlage frühkindlicher Entwicklung ist die Bewältigung zentraler Entwicklungsaufgaben. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich dabei auf die kindlichen Entwicklungsaufgaben vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr entsprechend dem Rechtsanspruch. Im Fokus stehen die Entwicklung im Bereich der Motorik und Kognition sowie die sozial-emotionale Entwicklung. Gute pädagogische Rahmenbedingungen erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder sich in diesen Bereichen optimal entwickeln können und ihre Bildungsprozesse bestmöglich unterstützt werden. Dazu muss zunächst Qualität und insbesondere pädagogische Qualität definiert werden. Dabei wird sich zeigen, dass Qualität ein sehr komplexes, facettenreiches Thema ist. Man kann die unterschiedlichsten Aspekte pädagogischer Arbeit im Hinblick auf Qualität beobachten. Zur Bearbeitung des Themas ist es deshalb notwendig, Gruppen (bzw. Dimensionen) zu bilden, die aus Aspekten bestehen, die eine gewisse Ähnlichkeit aufweisen. Damit wird die Komplexität des Begriffs reduziert und das macht ihn handhabbarer. Die klassischen Qualitätsdimensionen der Pädagogik sind dabei Struktur-, Prozess- und Orientierungsqualität. Für die Entwicklung in den Bereichen Motorik, Kognition und Sozialverhalten einschließlich Emotion können auf allen drei Qualitätsebenen (Struktur, Prozess, Orientierung) Kriterien ermittelt werden, die sich mit großer Wahrscheinlichkeit in diesen Bereichen positiv auf die Entwicklung auswirken. Für die Arbeit mit unter Dreijährigen wurden bereits zwei wesentliche deutsche Qualitätskonzepte entwickelt: KRIPS und der nationale Kriterienkatalog. Beide Konzepte sollen kurz vorgestellt werden. Die zentrale Fragestellung anschließend soll sein, inwiefern die beiden Instrumente Auskunft geben über die Qualitätskriterien auf allen drei Ebenen, die für eine gute Krippe ausschlaggebend sind. Am Ende der Arbeit möchte ich die zentralen qualitativen Kriterien, die eine gute Krippe ausmachen, zusammenfassen und damit Empfehlungen aussprechen für die Arbeit mit unter Dreijährigen. Diese Empfehlungen sollen generell für die Arbeit mit ein- bis dreijährigen Kindern gelten, weil die Qualität der Rahmenbedingungen unabhängig von der Betreuungsform gewährleistet sein sollte. Dabei darf man nicht vergessen, dass die Zusammenhänge zwischen den Qualitätsmerkmalen und der davon erhofften Förderung der Kinder nicht zwingend sind. Es handelt sich lediglich um Wahrscheinlichkeitsaussagen.
Zahlreiche Schülerleistungsuntersuchungen (z.B. PISA) der jüngeren Vergangenheit verweisen auf einen engen biografischen Zusammenhang von sozialer/kultureller Herkunft, Bildungschancen und Lebensaussichten. Gesellschaft und Ökonomie drängen mit Entgrenzung, Pluralisierung und Ungewissheit Heranwachsende zum Erhalt der eigenen Handlungsfähigkeit, damit steht Bildung in öffentlicher Verantwortung vor der Aufgabe, jungen Menschen neben berufsrelevanten Qualifikationen auch jene Kompetenzen zu vermitteln, die sie zu einer eigen- und sozialverantwortlichen Lebensführung befähigen. Eine bildungspolitische Antwort darauf ist die Einführung der Gemeinschaftsschule in Baden-Württemberg, die mit individualisiertem, inklusivem Lernen und kommunalen Bildungskooperationen die Bildungsbeteiligung erhöhen und Bildungsbarrieren abbauen will. Die Soziale Arbeit ist herausgefordert, mit ihren Erkenntnissen vor allem aus Gemeinwesenarbeit und Kinder- und Jugendhilfe eine eigene bildungstheoretische Programmatik zu entwickeln, die mehr als nur Ergänzung zu schulischer Bildung darstellt. Moderne Bildungskonzepte erfordern die Synthese von lebensweltlicher, sozialräumlicher Alltagsbildung und allgemeiner, qualifizierender Kompetenzbildung zu einer subjektorientierten Ganztagsbildung, die biografische Bewältigungs- und Gestaltungsperspektiven für ein selbstbestimmtes gutes Leben eröffnet. Soziale Arbeit orientiert sich dabei an Stärke- und Ressourcenmodellen, die jenseits von Abschlüssen und Zertifikaten Heranwachsende auf das Leben und die Gesellschaft auf die Nachkommenden vorbereitet. Verbunden damit ist ein erweitertes zeitgemäßes Bildungsverständnis mit dem Verwirklichungsanspruch sozialer Gerechtigkeit, die Generationen übergreifend allen Menschen gleich und berechtigt die Teilhabe an (Selbst-)Bildung und an gesellschaftlicher Gestaltung ermöglicht. Im Fokus der vorliegenden Ausarbeitung steht daher die Frage, wie Bildung unter Berücksichtigung subjektiver Bildungsbedürfnisse und gesellschaftlich-ökonomischer Anforderungen in kommunalen Kontexten heutzutage möglich ist.