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Advance Care Planning
(2020)
Das internationale Konzept ‚Advance Care Planning (ACP)‘ etabliert sich in Deutschland sukzessive unter dem Begriff der „Gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“. Übergeordnetes Ziel von ACP ist es, Menschen die Möglichkeit zu geben, im Rahmen eines begleiteten Gesprächsprozesses zentrale Vorausverfügungen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Versorgung für Phasen der Nichteinwilligungsfähigkeit zu formulieren und durch eine entsprechende strukturelle Einbettung diesen antizipierten Willensäußerungen im Bedarfsfall Geltung zu verschaffen. Ausgehend von der Skizzierung zentraler Eckpunkte und Rahmungen des Konzeptes arbeitet der Beitrag reflexionswürdige ethische Implikationen und daran gebundene moralische Forderungen heraus, denn das Konzept ist äußerst komplex. Diese Ausführungen sind getragen davon, dass eine qualitätsvolle sowie eine ethisch vertretbare Realisierung des Konzeptes, eine qualitätsvolle Begleitung am Lebensende maßgeblich an das Bewusstsein und den Umgang der professionell im Gesundheitswesen tätigen Personen und Berufsgruppen gebunden ist, die moralischen Forderungen und ethischen Implikationen verantwortungsvoll im Blick zu behalten.
Sorgen am Lebensende
(2020)
Die Perspektive wechseln
(2020)
Mithilfe des Konzepts der gesundheitlichen Versorgungsplanung – auch als Advance Care Planning (ACP) oder „Behandlung im Voraus planen“ (BVP) bekannt – sollen Behandlungsziele fest gelegt werden, und zwar für den Fall, dass der Betroffene seinen Willen nicht äußern kann. Neben der individuellen Gesprächsbegleitung spielen in diesem Zusammenhang auch Fall- besprechungen eine wichtige Rolle. Diese sind zwar gesetzlich vorgesehen, jedoch fehlt bislang eine einheitliche Struktur, an der sich Fachkräfte in der Praxis orientieren können.