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"Ich habe nichts zu verbergen." ist eine mögliche und vermutlich häufig auftretende Antwort unwissender Bürger, die zum Thema Datenschutz befragt werden. Dass hingegen jeder etwas zu verbergen hat und sei es ihre Entscheidung bei der letzten Bundestagswahl, bedenken diese Personen nicht. Die Begeisterung dieser Personengruppe würde sich mit Sicherheit auch in Grenzen halten, wenn die Weitergabe von personenbezogenen Daten in Deutschland nicht geregelt wäre. Die Personen, über die Datensätze erhoben und ganze Profile erstellt werden, heißen Betroffene. Ohne eine gesetzliche Regelung könnte z.B. jedes Versandhaus ihre Bestellungen den Arbeitgebern, Krankenkassen und Versicherungen ihrer Kunden zum Verkauf anbieten, damit diese zu jedem Zeitpunkt über alle Neuanschaffungen der Betroffenen informiert wären und Beiträge erhöhen, Löhne kürzen oder Kredite streichen könnten. Das Bundesdatenschutzgesetz (kurz BDSG) schützt somit unsere Privatsphäre und ermöglicht erst eine informationelle Selbstbestimmung, also die Freiheit, zu erfahren, an wen unsere Daten weitergegeben werden und von wem diese Daten kommen. Häufig müssen Daten von externen Stellen erhoben, genutzt oder verarbeitet werden. Nicht jedes Unternehmen kann die Kapazitäten und Erfahrungen besitzen, um alle Dienste der Geschäftswelt selbst zu erbringen. Das BDSG gibt auch hier klare Regeln vor, so dass die Institutionen, die im Auftrag mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, mit der gleichen Sorgfalt mit diesen umgehen müssen. Als Kontrollinstanz werden in den Datenschutzverträgen die Auftraggeber benannt, wobei selbstverständlich ebenso die Betroffenen bei begründetem Verdacht auf dem Rechtsweg eine Klage einreichen können. Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder sind bemüht, bei Fragen zum Sachverhalt mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen und Prüfungen von verdächtigen Unternehmen vorzunehmen. Für Unternehmen ab einer bestimmten Größe schreibt das BDSG auch in nicht-öffentlichen Institutionen Datenschutzbeauftragte vor, welche zuvor eine entsprechende Prüfung abzulegen haben.
This paper explores the influence of French cultural standards and dimensions on the corporate culture, the management style and the international development of the French petroleum company Total by using empirical methods. Due to its important degree of internationalisation, Total projects a considerably internationalised outward appearance, in which French national cultural influences are hardly recognisable. On the other hand, the internal processes and structures of the company are significantly more influenced by French cultural characteristics and standards. Qualitative individual interviews of employees from the middle management of Total provide the basis for the empirical examination. The results of these interviews confirm the findings of analytical studies, complement them with broader views and provide clear indications for the influence of national culture on the type of communication, hierarchical structure, as well as work organisation and decision making processes within the company.
Für die Positionsbestimmung von Greifarmen wird in der Industrie häufig ein Tracking-System verwendet. Diese Systeme sind allerdings mit hohen Kosten verbunden. In diesem Paper wird ein Verfahren vorgestellt, um kostengünstige Tiefenkameras automatisiert als Multi-Kamerasystem zu registrieren und klassische Tracking-Systeme zu ersetzen. Für diesen Kalibrierungsprozess wird der Greifarm mit einem ChArUco-Brett ausgestattet. Neben der Kalibrierung kann das System auch die Position des Greifers abschätzen.