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Aufgabe der Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession im Umgang mit irregulären Einwanderern
(2011)
Der Inhalt der vorgelegten Arbeit handelt vom Einsatz der "Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession" (Staub-Bernasconi, Silvia 2007) im Arbeitsfeld der Hilfen für irreguläre Einwanderer. Dabei werden drei unterschiedliche Praxisbeispiele vorgestellt, die solche Hilfen anbieten. Neben der Erläuterung der Problemlagen von Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, geht es vor allem um die Frage, ob und auf welche Weise die Hilfe für irreguläre Einwanderer ein Arbeitsfeld für die Soziale Arbeit sein kann und welche Ableitungen sich hierfür aus der von Staub-Bernasconi, Silvia (2007) entwickelten Theorie "Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession" bei der Übertragung auf die Praxisbeispiele treffen lasssen. Das Ziel der Arbeit ist, die These zu belegen, dass die Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession im Arbeitsfeld mit irregulären Einwanderer benötigt wird.
Menschen zu befähigen und ihnen den Weg zu einem gelingenden Leben zu eröffnen ist das Ziel der Sozialen Arbeit. In der vorliegenden Arbeit erläutere ich was ein gelingendes Leben ausmacht und gehe dann auf den Befähigungs-Ansatz (nach Martha Nussbaum) ein. Aus den Konzepten der Befähigung und eines gelingendes Leben lässt sich eine allgemein gültige Moral ziehen, die für soziale Grechtigkeit und so auch für die Soziale Arbeit von großer Bedeutung sein kann. Ich erläutere, warum universelle, ethische Richtlinien, wie die der Menschenrechte, unverzichtbar sind für eine professionelle Soziale Arbeit.