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Um die Würde aller Menschen, auch derer, die von Behinderung betroffen sind, anzuerkennen, haben die Vereinten Nationen in New York die BRK entwickelt. In 50 Artikeln werden Richtlinien aufgezeigt, die die Rechte von Menschen mit Behinderung schützen und fördern sollen. Artikel 27 der BRK fordert, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit haben. Der Arbeitsmarkt muss für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Auch Menschen mit Behinderung soll ermöglicht werden, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen zu können. Im Laufe meiner Bachelorarbeit und aus den Erfahrungen, die ich in der praktischen Arbeit bei uns im Café Morlock gewonnen habe, bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass diese Forderungen der EU-Behindertenrechtskonvention zum jetzigen Zeitpunkt nur teilweise umzusetzen sind. Wir müssen berücksichtigen, dass wir uns in einer Übergangsphase von der Integration zur Inklusion befinden. Zwar wird in unserem Betrieb Empowerment und Inklusion praktisch umgesetzt, die Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsprozessen den Angestellten gleich gestellt und werden entsprechend ihren Fähigkeiten inklusiv eingesetzt, aber sie erhalten keinen vergleichbaren Lohn und können daher auch ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen, wie es die BRK nach Artikel 27 fordert. Dennoch habe ich die Erfahrung gemacht, dass unser Weg zur Inklusion eine Chance und ein Gewinn für alle Beteiligten ist: Für die Mitarbeiter mit Behinderung, die Angestellten, die Kunden und für mich selbst.
Inklusion stellt einen aktuellen Auftrag für die Bildung und Erziehung von Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderung dar. Kinder mit einem abweichenden Hörvermögen scheinen jedoch in den aktuellen Diskursen immer wieder ausgeblendet zu werden. Die vorliegende Arbeit stellt einen Versuch dar, Inklusion und Hörschädigung im frühpädagogischen Bereich gemeinsam zu denken und praktisch umzusetzen. Zentrale Inhalte sind die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen durch die Hörschädigung, die Frage nach einem Inklusionsansatz der Vielfalt und individuelle Bedürfnisse gleichermaßen in den Blick nimmt und die daraus resultierende Ableitung von Empfehlungen auf Basis des Early-Excellence-Asatzes.
Inklusion im Familienzentrum
(2015)
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung hat sich unsere Politik auf den Weg zur Verwirklichung der Inklusion gemacht. Nun ist es Aufgabe der Fachkräfte und Verantwortlichen in den jeweiligen Einrichtungen, diesen Weg zu verfolgen und weiter zugehen. Die Inklusion zu verwirklichen. Die Fragen wie Inklusion in Familienzentren genau verwirklicht werden kann und damit verbunden auf was geachtet werden sollte und wo Informationen über die jeweiligen Themen zu finden sind, sollten in dieser Arbeit mit dem Ergebnis einer Handlungsempfehlung beantwortet werden.
Inklusion in Südtirol
(2018)
Diese Arbeit beschäftigt sich mit Integration und Inklusion im Elementarbereich sowie der
dazugehörigen Ausbildung zur Integrationskindergärtner/-in oder Mitarbeiter/-in für Integration
in Südtirol. Es soll Klarheit darüber geschaffen werden, welche Bedeutung Integration
und Inklusion im Südtiroler Bildungssystem haben, welche Rolle Integrationskindergärtner/-
innen oder Mitarbeiter/-innen für Integration spielen und ob eine Empfehlung zu diesem
oder einem vergleichbaren Ausbildungsgang abgegeben werden kann. Des Weiteren werden
Baden-Württemberg und Hessen als ausgewählte Bundesländer aus Deutschland miteinbezogen,
um die dortige Integration, Inklusion und dazugehörige Spezialisierung im frühkindlichen
Bereich darzustellen.
Spätestens mit Unterzeichnung des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (BRK) durch Deutschland am 30. März 2007 ist das Thema der inklusiven Bildung nicht mehr zu umgehen. Bekannt ist, dass mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens Deutschland sich dazu verpflichtet, Menschenrechte von Menschen mit Behinderung sicherzustellen, Benachteiligung zu verhindern und zweckentsprechende Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zu treffen. Mit Artikel 24 der BRK, welcher das Thema Bildung beinhaltet, soll das Recht auf inklusive Bildung gestärkt werden. In Zeiten der Separation, in denen Kinder mit Behinderung an Sonderschulen unterrichtet werden, sich dennoch alle Bundesländer zur Integration bekennen und das Thema Inklusion im Mittelpunkt steht, möchte ich in dieser Arbeit die Chancen und Grenzen der inklusiven Bildung aufzeigen mit Bezugnahme auf Inklusion an Grundschulen in Baden-Württemberg, im Fokus gehörlose Kinder. Zentrale Fragen liegen darin, wo die Inklusion in Baden-Württembergs Grundschulen derzeit steht, was inklusiver Unterricht Kindern mit und ohne Behinderung ermöglicht, worin Schwierigkeiten in der Umsetzung von inklusiver Bildung liegen und welchen Beitrag Sozialarbeiter_innen zur Umsetzung von inklusiver Bildung an Grundschulen leisten können.
Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf eine inklusive Förderung innerhalb des geltenden Bildungssystems. Dieser Anspruch kann und muss auch für die anderer Seite der Inklusion geltend gemacht werden. Der Kindertagesstätte als erste Bildungsinstituiton kommt hierbei eine wichtige Schlüsselposition zu. Deshalb ist es mir in dieser Bachelorarbeit ein Anliegen, über den Hochbegabungsbegriff sowie die Abgrenzung zur Developing Expertise aufzuklären, Verknüpfungen zur Notwendigkeit einer inklusiven Bildung unter dem Aspekt der Developing Expertise herzustellen und Impulse zu formulieren, um konzeptionelle und pädagogische Veränderungen anzuregen.
Inklusive Sozialraumgestaltung wird aufgrund der Komplexität ihrer inhaltlichen Bezüge und den daraus hervorgehenden Herausforderungen oftmals als abstraktes und praktisch nicht zu verwirklichendes ethisches Prinzip wahrgenommen. Hilflosigkeit und die Frage, ob und wie dieses Konstrukt wenigstens ansatzweise in die Praxis transferiert werden kann, prägen noch immer weitgehend den Umgang der Verantwortlichen damit. Aus diesem Grund ist es Anliegen dieser Arbeit, einen weit gefächerten Einblick in mögliche allgemeine wie spezifische, theoretische wie praktische Ansätze zu geben, die SA nutzen kann, um am Aufbau kommunaler Strukturen mitzuwirken und so Barrierefreiheit im Sinne von Inklusion zu fördern. "Wie kann SA am Aufbau kommunaler Strukturen mitwirken, um Barrierefreiheit im Sinne von Inklusion zu fördern?" Diese Frage wird auf folgende Weise in der vorliegenden Bachelorarbeit beantwortet: In Kapitel 2 wird, ausgehend von der Definition des Inklusionsbegriffes, eine gesellschaftliche und rechtliche Verortung der maßgeblichen Kategorien vorgenommen und die Verbindung zur Profession der Sozialen Arbeit hergestellt. Kapitel 3 beschreibt das Handlungsfeld der kommunalen Sozialpolitik sowie der Verortung der Sozialen Arbeit innerhalb dieser. Ferner stellt es das wissenschaftstheoretische Konzept der "Sozialraumorientierung" vor, mit dem sich SA der strukturellen Arbeit vor Ort nähert. Kapitel 4 wird anhand des konkreten Beispiels der "Barrierefreien Stadt Tübingen" und Baden-Württembergs aufzeigen, wie ein inklusives kommunales Sozialraumkonzept aufgebaut, entwickelt und umgesetzt werden kann. Besagtes Handlungskonzept ist Grundlage dieser Arbeit, weil es einerseits als Best Practice Beispiel vom Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgezeichnet worden ist, andererseits aufgrund dessen ausführlicher Beachtung vielfältiger Lebensbereiche. Es ermöglicht eine tatsächliche Vorstellung von der Komplexität der Aufgabe, die das Herstellen von Barrierefreiheit in Kommunen mit sich bringt. Hier ist zentral, welche Aufgaben und Möglichkeiten die Soziale Arbeit hat, am Abbau vorhandener Barrieren und am Aufbau von Barrierefreiheit mitzuwirken. Konkretisiert werden das konzeptionelle Arbeiten und die Umsetzungserfahrungen anhand des Sportbereiches bzw. durch das Landesprojekt "BISON - Baden-Württemberg inkludiert Sportler ohne Norm", das Tübingen seit 2012 umsetzt. Kapitel 4 schließt mit einer Reflexion über die infrastrukturelle Soziale Arbeit im Bereich des barrierefreien Sportes. Im letzten Kapitel wird ein Gesamtfazit zu den durch die Analyse des Tübinger Konzeptes gewonnenen Erkenntnissen gezogen und in Bezug zu den ausgeführten sozialwissenschaftstheoretischen Grundlagen der Sozialraumorientierung und Inklusion gesetzt.
Der Artikel 19 a der Behindertenrechtskonvention fordert, dass Menschen mit Behinderungen ihren Wohnort und die Wohnform frei auswählen sollen. Weiterhin stellt das Wohnen für Menschen mit Behinderung einer der wichtigsten Entwicklungsaufgaben zum Erwachsenwerden dar. Diese Bachelorthesis analysiert speziell für die Personengruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernschwierigkeiten, inwiefern diese freie Wahl von kommunalen, institutionellen und innerfamiliären Prozessen gehemmt wird. Es folgt die Vorstellung des Konzepts der Inklusiven Wohnberatung, die alle Prozesse nachhaltig aufgreift und die Verwirklichung des Artikel 19 a der Behindertenrechtskonvention bewirkt.