360 Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
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In der Bachelor Thesis wird das Thema Sozialraum als Benachteiligungsfaktor? erarbeitet. Nach der Klärung der Begrifflichkeiten wird das Thema historische thematisiert: Wie kam es zu belasteten Stadtteilen? Wie wurde und wird darauf reagiert? Anschließend werden Sozialraumtheorien erläutert und in den Quartierseffekten nach Häußermann zusammen gefasst. Das darauf folgende Kapitel soll dann der Frage nachgehen, mit welchen Benachteiligungen Menschen in belasteten Stadtteilen konfrontiert werden könnten. Anhand eines Beispiels sollen dann noch die theoretischen Kapitel erläutert werden. Darüber hinaus wird auch die Aufgabe der Sozialen Arbeit im Bezug auf solche Stadtteile erörtert.
Zu Beginn wird der Frage nach dem Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gewalt bei Jugendlichen anhand von Studien und weiterer Fachliteratur nachgegangen. Desweiteren wird mit vier verschiedenen Erklärungsansätzen versucht aufzuzeigen, warum Jugendliche erhöht Alkohol konsumieren und sich gewalttätig verhalten. Zum Schluss wird ein sekundäres Präventionskonzept für die Soziale Arbeit dargelegt, das auf Basis des Fazits der vier Erklärungsansätze erstellt worden ist.
-Auszug aus der Einleitung der Bachelorarbeit- Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Wildnispädagogik und ökologischer Bildung. Die Leitthese welche durch die Arbeit führt ist „Wildnispädagogik leistet einen Beitrag zur ökologischen Bildung“. Diese These leitet die Ausführungen in allen drei Teilen der Arbeit. Der erste Teil beschäftigt sich mit dem Thema der Ökologischen Bildung. Nach einer Definition der Begriffe „Ökologie“ und „Ökologische Bildung“ wird ein Überblick über die Umweltproblematik und dem Verhältnis Jugendlicher zur Natur gegeben. Anschließend werden Theorieansätze zum ökologischen Bewusstsein und ökologischen Handeln diskutiert. Am Ende dieses Kapitels wird aus den vorliegenden Erkenntnissen ein Fazit für die Praxis ökologischer Bildung gezogen. Im zweiten Teil gehe ich dem im deutschsprachigen Raum noch relativ neuen Ansatz der Wildnispädagogik nach. Aufgrund des begrenzten Umfangs der zur Verfügung stehenden Seiten werde ich dabei ausschließlich auf Aspekte der Wildnispädagogik eingehen, die für die Klärung der Leitthese notwendig sind. Zunächst werden die Begriffe „Wildnis“ und „Wildnispädagogik“ geklärt. Darauf folgt eine Unterscheidung zwischen der Wildnispädagogik der freien Wildnisschulen und der Wildnispädagogik der Nationalparks. Anschließen werden die Ziele und das theoretische Fundament der Wildnispädagogik beleuchtet. Die weiteren Kapitel widmen sich den didaktischen Aspekten sowie den Methoden welche in der Wildnispädagogik eingesetzt werden. Im dritten Teil wird der Leitthese nachgegangen und beleuchtet inwiefern Wildnispädagogik einen Beitrag zur ökologischen Bildung leistet. Ebenso werden die Grenzen und Chancen der wildnispädagogischen Praxis aufgezeigt.
In Deutschland leben nach Schätzung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. 20.000 Menschen auf der Straße. Im vergangenen Winter sind mindestens 18 Menschen auf der Straße erfroren. Zu viele sind vom Wohnungsverlust bedroht. Aufgrund der schlechten Datenlage können nur Schätzungen gemacht werden. 2008 betrug die Zahl der Wohnungsnotfälle insgesamt ca. 330.000. Davon gehörten ca. 227.000 zu den Wohnungslosen und ca. 103.000 zu den von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen (vgl. BAG W 2009, 151). Während die Zahl der akut Wohnungslosen tendenziell rückläufig ist, werden die von Wohnungslosigkeit bedrohten oder in unzumutbaren Wohnverhältnisse lebenden Menschen insgesamt mehr. Damit verschiebt sich die Struktur der Wohnarmut hin zum Vorfeld akuter Wohnungslosigkeit (vgl. Specht 2008, 112). Die neuen gesellschaftlichen Anforderungen und das veränderte Klientel erfordern neue Konzepte der Sozialen Arbeit. Die Hilfen müssen angepasst bzw. weiterentwickelt werden. Neben der Weiterentwicklung sozialräumlicher Konzepte und verstärkter Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften ist v.a. der Ausbau der präventiven Arbeit zur Sicherung von Wohnraum eine wichtige Aufgabe der Sozialen Arbeit (vgl. Fritz 2009, 13-14). Neben einigen sehr niederschwelligen Hilfen für wohnungslose Menschen wurde in den letzten Jahren das Spektrum ambulanter, teilstationärer und stationärer Hilfen erweitert. Zunehmend wird dem Thema der Prävention mehr Aufmerksamkeit beigemessen, sodass mittlerweile einige Kommunen Zentrale Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit etabliert haben (vgl. Lutz/Simon 2007, 136). Auch in Stuttgart wurde 2005, im Zuge der Gesetzesänderungen im SGB II, ein Kooperationsvertrag zwischen dem Job Center und dem Sozialamt Stuttgart erarbeitet und im April 2006 die Fachstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit etabliert. In Stuttgart musste festgestellt werden, dass das Hilfeangebot oftmals die Zielgruppe nicht erreicht, weil entweder aus rechtlichen Gründen der Wohnungserhalt nicht (mehr) möglich ist, oder weil auf das Anschreiben der Fachstelle kein persönlicher Kontakt zustande kommt. Aufgrund dieser Feststellung startete das Sozialamt Stuttgart die Initiative, die Gründe für eine fehlende Inanspruchnahme qualitativ erforschen zu lassen. Mit dem Problem der fehlenden Erreichbarkeit der NutzerInnen bzw. der fehlenden Inanspruchnahme des Hilfeangebotes ist Stuttgart kein Einzelfall. Es stellt sich also die Frage, warum die betroffenen Personen die Hilfen, welche ihnen zustehen und mit denen sie ihren Wohnungsverlust verhindern könnten, nicht in Anspruch nehmen. Im Zuge der hier vorliegenden Arbeit sollen daher die Barrieren erfasst werden, die zur Nichtinanspruchnahme der Hilfen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit führen. Die Zugangsbarrieren werden in qualitativen Leitfadeninterviews aus der Perspektive der NutzerInnen erfasst. Im Umkehrschluss soll der „Gebrauchswert“ der speziellen Angebote der Wohnungsnotfallhilfe identifiziert werden. Ziel der Angebote sollte es sein, eine Passung zwischen dem Angebot der Wohnungsnotfallhilfe und dem „Gebrauchswert“ zu erreichen, weswegen am Ende der Untersuchungen Handlungsempfehlungen für die Praxis der Hilfen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit folgen.