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In dieser Arbeit wird den Fragestellungen nachgegangen welche Herausforderungen bei einer Zusammenarbeit zwischen Hauptamtlichen und Engagierten in Kindertageseinrichtungen oder Schulen auf die Beteiligten zukommen und unter welchen Bedingungen in diesen Institutionen eine erfolgreiche Zusammenarbeit gelingen kann
Selbsterfahrung in Form von Lehranalysen, Lehrtherapien, ... sind in sämtlichen therapeutischen Ausbildungen Pflichtbestandteil der Ausbildungen. Die Vertreter_innen derselben begründen dies damit, dass der/die angehende Therapeut_in seine eigenen biograhischen Verstrickungen erst für sich selbst - zumindest in den Grundzügen- erfahrend, reflektierend und lösend bearbeitet haben muss, bevor er in die professionelle therapeutische Arbeit einsteigt. In der Sozialen Arbeit ist dies in dieser Art nicht der Fall. Wohl gibt es viele Seminare, die einen Selbsterfahrungs- und Selbstreflexionscharakter besitzen oder es werden Supervisionsgruppen angeboten. Aber eine Plattform, wie eine Selbsterfahrungsgruppe, die sich begleited über die komplette Ausbildungszeit erstreckt gibt es nicht/kaum. Diese Thematik wird in dieser Arbeit beleuchtet. Es wird der Begriff Selbsterfahrung an sich sowie in Zusammenhang mit den Begriffen Selbstreflexion, Selbsterkenntnis und Selbstbewusstheit/-sein beleuchtet. Weiterhin werden die Argumente die für und gegen Selbsterfahrung in den therapeutischen Ausbildungen sprechen gesammelt und mit den Positionen von Dozent_innen der Sozialen Arbeit abgeglichen. Dadurch können Möglichkeiten aufgezeitgt werden, die für und gegen die Einführung von Selbsterfahrung in der Sozialen Arbeit sprechen.
Nach der Darstellung der in der entsprechenden Forschungsbereichen üblichen Begrifflichkeiten und Definitionen von „Studierende mit Migrationshintergrund“, „BildungsinländerInnen“ und „BildungsausländerInnen“ ,sowie der (auch rechtlichen) Definition von „Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit“, „Personen mit europäischer Staatsangehörigkeit“ und „Personen, welche weder die deutsche noch eine europäische Staatsangehörigkeit besitzen“ werden diese reflektiert. Danach werden die Begriffe und Rechtspraxen bei der Vergabe von Visa, Finanzierungsnachweise für das Studium, aufenthaltsrechtliche Fragen, Sprachprüfungen bezogen auf die im Studium verwendete Bildungssprache Deutsch sowie die Anerkennungsprozesse bei Zeugnissen beschrieben. Im Folgenden werden Zulassungspraxen und Statistiken der Hochschule Esslingen, bezogen auf BildungsinländerInnen und -ausländerInnen sowie deren Situation geschildert. Dann wird das Thema Diskriminierung und Hochschule sowie Lösungsansätze thematisiert, am Ende erfolgen eine Zusammenfassung und ein Ausblick.
Wie lebt und Studiert es sich 2013 an der HSE? In einer Vergleichsstudie mit der HIS-Studie 2012, wurden Studierende nach ihrem Stressempfinden, Stressbewältigung und der Einnahme leistungssteigernder Substanzen befragt. Die Ergebnisse wurden mit der bisher einzigen vorhandenen Studie zu Hirndoping verglichen und ausgewertet.
Definitionen von Begrifflichkeiten und die Vorstellung verschiedener Theorien wie Rassismus, Kultur, Mehrsprachigkeit, reflexive Soziale Arbeit und weitere führen in die Materie ein. Anschließend wird der Umgang mit Mehrsprachigkeit von Kindern mit Migrationsgeschichte vor und nach der Einführung der Vergleichsstudie PISA aus rassismus und linguizismuskritischer Perspektive beleuchtet, um danach Interventionsmöglichkeiten einer reflexiven Sozialen Arbeit aufzuzeigen.
Die Arbeit befasst sich mit den unterschiedlichen Kompetenzen und Qualifikationen von Altenpflegehilfskräften in der stationären Altenpflege. Die unterschiedlichen Qualifikationen werden hierbei dargestellt und die Auswirkungen des pflegerischen Handelns dieser Pflegekräfte auf die Pflegequalität und somit auf die Professionalisierungschance der Altenpflege aufgezeigt. Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang die neue gesetzliche Regelung zur Verkürzung der Ausbildungsdauer zur Altenpflegefachkraft für Altenpflegehilfskräfte vorgestellt und angesichts der verschiedenen Voraussetzungen, welche diese aufweisen können, diskutiert.
Habitus und Lebenswelt sind zwei bedeutende Konzepte in der Soziologie, deren Auswirkungen in der Sozialen Arbeit einfließen. Vor allem in der Lebenswelttheorie nach Hans Thiersch finden sich Aspekte aus den beiden, doch oft als konträr bezeichneten Konzepten. Die Verbindungslinien werden aufgezeigt und noch fehlende Stränge in der Lebenswelttheorie angesprochen.
Inklusive Sozialraumgestaltung wird aufgrund der Komplexität ihrer inhaltlichen Bezüge und den daraus hervorgehenden Herausforderungen oftmals als abstraktes und praktisch nicht zu verwirklichendes ethisches Prinzip wahrgenommen. Hilflosigkeit und die Frage, ob und wie dieses Konstrukt wenigstens ansatzweise in die Praxis transferiert werden kann, prägen noch immer weitgehend den Umgang der Verantwortlichen damit. Aus diesem Grund ist es Anliegen dieser Arbeit, einen weit gefächerten Einblick in mögliche allgemeine wie spezifische, theoretische wie praktische Ansätze zu geben, die SA nutzen kann, um am Aufbau kommunaler Strukturen mitzuwirken und so Barrierefreiheit im Sinne von Inklusion zu fördern. "Wie kann SA am Aufbau kommunaler Strukturen mitwirken, um Barrierefreiheit im Sinne von Inklusion zu fördern?" Diese Frage wird auf folgende Weise in der vorliegenden Bachelorarbeit beantwortet: In Kapitel 2 wird, ausgehend von der Definition des Inklusionsbegriffes, eine gesellschaftliche und rechtliche Verortung der maßgeblichen Kategorien vorgenommen und die Verbindung zur Profession der Sozialen Arbeit hergestellt. Kapitel 3 beschreibt das Handlungsfeld der kommunalen Sozialpolitik sowie der Verortung der Sozialen Arbeit innerhalb dieser. Ferner stellt es das wissenschaftstheoretische Konzept der "Sozialraumorientierung" vor, mit dem sich SA der strukturellen Arbeit vor Ort nähert. Kapitel 4 wird anhand des konkreten Beispiels der "Barrierefreien Stadt Tübingen" und Baden-Württembergs aufzeigen, wie ein inklusives kommunales Sozialraumkonzept aufgebaut, entwickelt und umgesetzt werden kann. Besagtes Handlungskonzept ist Grundlage dieser Arbeit, weil es einerseits als Best Practice Beispiel vom Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgezeichnet worden ist, andererseits aufgrund dessen ausführlicher Beachtung vielfältiger Lebensbereiche. Es ermöglicht eine tatsächliche Vorstellung von der Komplexität der Aufgabe, die das Herstellen von Barrierefreiheit in Kommunen mit sich bringt. Hier ist zentral, welche Aufgaben und Möglichkeiten die Soziale Arbeit hat, am Abbau vorhandener Barrieren und am Aufbau von Barrierefreiheit mitzuwirken. Konkretisiert werden das konzeptionelle Arbeiten und die Umsetzungserfahrungen anhand des Sportbereiches bzw. durch das Landesprojekt "BISON - Baden-Württemberg inkludiert Sportler ohne Norm", das Tübingen seit 2012 umsetzt. Kapitel 4 schließt mit einer Reflexion über die infrastrukturelle Soziale Arbeit im Bereich des barrierefreien Sportes. Im letzten Kapitel wird ein Gesamtfazit zu den durch die Analyse des Tübinger Konzeptes gewonnenen Erkenntnissen gezogen und in Bezug zu den ausgeführten sozialwissenschaftstheoretischen Grundlagen der Sozialraumorientierung und Inklusion gesetzt.
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung hat sich unsere Politik auf den Weg zur Verwirklichung der Inklusion gemacht. Nun ist es Aufgabe der Fachkräfte und Verantwortlichen in den jeweiligen Einrichtungen, diesen Weg zu verfolgen und weiter zugehen. Die Inklusion zu verwirklichen. Die Fragen wie Inklusion in Familienzentren genau verwirklicht werden kann und damit verbunden auf was geachtet werden sollte und wo Informationen über die jeweiligen Themen zu finden sind, sollten in dieser Arbeit mit dem Ergebnis einer Handlungsempfehlung beantwortet werden.