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Die Perspektive wechseln
(2020)
Mithilfe des Konzepts der gesundheitlichen Versorgungsplanung – auch als Advance Care Planning (ACP) oder „Behandlung im Voraus planen“ (BVP) bekannt – sollen Behandlungsziele fest gelegt werden, und zwar für den Fall, dass der Betroffene seinen Willen nicht äußern kann. Neben der individuellen Gesprächsbegleitung spielen in diesem Zusammenhang auch Fall- besprechungen eine wichtige Rolle. Diese sind zwar gesetzlich vorgesehen, jedoch fehlt bislang eine einheitliche Struktur, an der sich Fachkräfte in der Praxis orientieren können.