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Um die Würde aller Menschen, auch derer, die von Behinderung betroffen sind, anzuerkennen, haben die Vereinten Nationen in New York die BRK entwickelt. In 50 Artikeln werden Richtlinien aufgezeigt, die die Rechte von Menschen mit Behinderung schützen und fördern sollen. Artikel 27 der BRK fordert, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit haben. Der Arbeitsmarkt muss für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Auch Menschen mit Behinderung soll ermöglicht werden, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen zu können. Im Laufe meiner Bachelorarbeit und aus den Erfahrungen, die ich in der praktischen Arbeit bei uns im Café Morlock gewonnen habe, bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass diese Forderungen der EU-Behindertenrechtskonvention zum jetzigen Zeitpunkt nur teilweise umzusetzen sind. Wir müssen berücksichtigen, dass wir uns in einer Übergangsphase von der Integration zur Inklusion befinden. Zwar wird in unserem Betrieb Empowerment und Inklusion praktisch umgesetzt, die Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsprozessen den Angestellten gleich gestellt und werden entsprechend ihren Fähigkeiten inklusiv eingesetzt, aber sie erhalten keinen vergleichbaren Lohn und können daher auch ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen, wie es die BRK nach Artikel 27 fordert. Dennoch habe ich die Erfahrung gemacht, dass unser Weg zur Inklusion eine Chance und ein Gewinn für alle Beteiligten ist: Für die Mitarbeiter mit Behinderung, die Angestellten, die Kunden und für mich selbst.
In dieser Arbeit geht es um die Unterscheidung der Begriffe Integration und Inklusion. Sie werden in ihrem theoretischen Zusammenhang dargestellt und in einer Diskussion gegenüber gestellt. Vertieft wird das Thema anhand der Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Dabei wird allgemein auf Menschen mit Behinderung eingegangen und im Anschluss Bezug auf die Themen Freizeit, Wohnen und Arbeit genommen.
Inklusive Sozialraumgestaltung wird aufgrund der Komplexität ihrer inhaltlichen Bezüge und den daraus hervorgehenden Herausforderungen oftmals als abstraktes und praktisch nicht zu verwirklichendes ethisches Prinzip wahrgenommen. Hilflosigkeit und die Frage, ob und wie dieses Konstrukt wenigstens ansatzweise in die Praxis transferiert werden kann, prägen noch immer weitgehend den Umgang der Verantwortlichen damit. Aus diesem Grund ist es Anliegen dieser Arbeit, einen weit gefächerten Einblick in mögliche allgemeine wie spezifische, theoretische wie praktische Ansätze zu geben, die SA nutzen kann, um am Aufbau kommunaler Strukturen mitzuwirken und so Barrierefreiheit im Sinne von Inklusion zu fördern. "Wie kann SA am Aufbau kommunaler Strukturen mitwirken, um Barrierefreiheit im Sinne von Inklusion zu fördern?" Diese Frage wird auf folgende Weise in der vorliegenden Bachelorarbeit beantwortet: In Kapitel 2 wird, ausgehend von der Definition des Inklusionsbegriffes, eine gesellschaftliche und rechtliche Verortung der maßgeblichen Kategorien vorgenommen und die Verbindung zur Profession der Sozialen Arbeit hergestellt. Kapitel 3 beschreibt das Handlungsfeld der kommunalen Sozialpolitik sowie der Verortung der Sozialen Arbeit innerhalb dieser. Ferner stellt es das wissenschaftstheoretische Konzept der "Sozialraumorientierung" vor, mit dem sich SA der strukturellen Arbeit vor Ort nähert. Kapitel 4 wird anhand des konkreten Beispiels der "Barrierefreien Stadt Tübingen" und Baden-Württembergs aufzeigen, wie ein inklusives kommunales Sozialraumkonzept aufgebaut, entwickelt und umgesetzt werden kann. Besagtes Handlungskonzept ist Grundlage dieser Arbeit, weil es einerseits als Best Practice Beispiel vom Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgezeichnet worden ist, andererseits aufgrund dessen ausführlicher Beachtung vielfältiger Lebensbereiche. Es ermöglicht eine tatsächliche Vorstellung von der Komplexität der Aufgabe, die das Herstellen von Barrierefreiheit in Kommunen mit sich bringt. Hier ist zentral, welche Aufgaben und Möglichkeiten die Soziale Arbeit hat, am Abbau vorhandener Barrieren und am Aufbau von Barrierefreiheit mitzuwirken. Konkretisiert werden das konzeptionelle Arbeiten und die Umsetzungserfahrungen anhand des Sportbereiches bzw. durch das Landesprojekt "BISON - Baden-Württemberg inkludiert Sportler ohne Norm", das Tübingen seit 2012 umsetzt. Kapitel 4 schließt mit einer Reflexion über die infrastrukturelle Soziale Arbeit im Bereich des barrierefreien Sportes. Im letzten Kapitel wird ein Gesamtfazit zu den durch die Analyse des Tübinger Konzeptes gewonnenen Erkenntnissen gezogen und in Bezug zu den ausgeführten sozialwissenschaftstheoretischen Grundlagen der Sozialraumorientierung und Inklusion gesetzt.