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Inklusion stellt einen aktuellen Auftrag für die Bildung und Erziehung von Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderung dar. Kinder mit einem abweichenden Hörvermögen scheinen jedoch in den aktuellen Diskursen immer wieder ausgeblendet zu werden. Die vorliegende Arbeit stellt einen Versuch dar, Inklusion und Hörschädigung im frühpädagogischen Bereich gemeinsam zu denken und praktisch umzusetzen. Zentrale Inhalte sind die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen durch die Hörschädigung, die Frage nach einem Inklusionsansatz der Vielfalt und individuelle Bedürfnisse gleichermaßen in den Blick nimmt und die daraus resultierende Ableitung von Empfehlungen auf Basis des Early-Excellence-Asatzes.
Inhalt der Arbeit ist die Erschließung der Bedeutung von Gehörlosigkeit aus der allgemeinen Betrachtung von Behinderung hinaus und unter gesellschaftlich bedingten Gesichtspunkten. Unter den gesammelten Gesichtspunkten soll die Soziale Arbeit für die resultierenden Probleme des Alltags sensibilisiert, und Lösungsansätze aufgezeigt werden.
Spätestens mit Unterzeichnung des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (BRK) durch Deutschland am 30. März 2007 ist das Thema der inklusiven Bildung nicht mehr zu umgehen. Bekannt ist, dass mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens Deutschland sich dazu verpflichtet, Menschenrechte von Menschen mit Behinderung sicherzustellen, Benachteiligung zu verhindern und zweckentsprechende Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zu treffen. Mit Artikel 24 der BRK, welcher das Thema Bildung beinhaltet, soll das Recht auf inklusive Bildung gestärkt werden. In Zeiten der Separation, in denen Kinder mit Behinderung an Sonderschulen unterrichtet werden, sich dennoch alle Bundesländer zur Integration bekennen und das Thema Inklusion im Mittelpunkt steht, möchte ich in dieser Arbeit die Chancen und Grenzen der inklusiven Bildung aufzeigen mit Bezugnahme auf Inklusion an Grundschulen in Baden-Württemberg, im Fokus gehörlose Kinder. Zentrale Fragen liegen darin, wo die Inklusion in Baden-Württembergs Grundschulen derzeit steht, was inklusiver Unterricht Kindern mit und ohne Behinderung ermöglicht, worin Schwierigkeiten in der Umsetzung von inklusiver Bildung liegen und welchen Beitrag Sozialarbeiter_innen zur Umsetzung von inklusiver Bildung an Grundschulen leisten können.
Der Artikel 19 a der Behindertenrechtskonvention fordert, dass Menschen mit Behinderungen ihren Wohnort und die Wohnform frei auswählen sollen. Weiterhin stellt das Wohnen für Menschen mit Behinderung einer der wichtigsten Entwicklungsaufgaben zum Erwachsenwerden dar. Diese Bachelorthesis analysiert speziell für die Personengruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernschwierigkeiten, inwiefern diese freie Wahl von kommunalen, institutionellen und innerfamiliären Prozessen gehemmt wird. Es folgt die Vorstellung des Konzepts der Inklusiven Wohnberatung, die alle Prozesse nachhaltig aufgreift und die Verwirklichung des Artikel 19 a der Behindertenrechtskonvention bewirkt.
Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf eine inklusive Förderung innerhalb des geltenden Bildungssystems. Dieser Anspruch kann und muss auch für die anderer Seite der Inklusion geltend gemacht werden. Der Kindertagesstätte als erste Bildungsinstituiton kommt hierbei eine wichtige Schlüsselposition zu. Deshalb ist es mir in dieser Bachelorarbeit ein Anliegen, über den Hochbegabungsbegriff sowie die Abgrenzung zur Developing Expertise aufzuklären, Verknüpfungen zur Notwendigkeit einer inklusiven Bildung unter dem Aspekt der Developing Expertise herzustellen und Impulse zu formulieren, um konzeptionelle und pädagogische Veränderungen anzuregen.
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung hat sich unsere Politik auf den Weg zur Verwirklichung der Inklusion gemacht. Nun ist es Aufgabe der Fachkräfte und Verantwortlichen in den jeweiligen Einrichtungen, diesen Weg zu verfolgen und weiter zugehen. Die Inklusion zu verwirklichen. Die Fragen wie Inklusion in Familienzentren genau verwirklicht werden kann und damit verbunden auf was geachtet werden sollte und wo Informationen über die jeweiligen Themen zu finden sind, sollten in dieser Arbeit mit dem Ergebnis einer Handlungsempfehlung beantwortet werden.
Innerhalb der Europäischen Union ist eine zunehmende Arbeitsmigration von Pflegefachpersonen zu verzeichnen. Insbesondere die Pflegefachpersonen aus den von der Finanzkrise betroffenen südeuropäischen Staaten Italien und Spanien wandern aus multifaktoriellen Gründen und mit Unterstützung der EU-Anerkennungsrichtlinie vermehrt nach Deutschland aus, was die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines steigenden Personalengpasses im deutschen Pflegebereich offensichtlich begrüßt. Vor diesem Hintergrund soll der weltweit geltende WHO-Verhaltenskodex betont werden, der eine ethisch vertretbare Rekrutierung von ausgebildetem Gesundheitsfachpersonal, dessen faire und gleichberechtigte Behandlung sowie die Anerkennung seiner spezifischen Kompetenzen im Arbeitsfeld des Einwanderungslandes verlangt. Das Konzept der Inklusion, welches sich innerhalb eines Integrationsgeschehens verorten lässt, ermöglicht ein Einbezug der Vielfalt inklusive der spezifischen Qualitäten und Kompetenzen der migrierten Pflegefachpersonen und lässt sich über seine Ausprägungen Teilhabe, aktive Zugehörigkeit, Anerkennung und Respekt sowie Verwertung des Humankapitals erfassen. Die Autorinnen dieser Masterarbeit analysieren mittels eines qualitativen Forschungsansatzes die Inklusionsprozesse von italienischen und spanischen Pflegefachkräften in deutsche Krankenhäuser, um den Forderungen des WHO-Verhaltenskodexes Rechnung zu tragen. Die Ergebnisauswertung weist darauf hin, dass migrierte italienische und spanische Pflegefachpersonen im pflegerischen Arbeitsfeld deutscher Krankenhäuser scheinbar nur ansatzweise und zudem nur unsystematisch inkludiert werden. Inklusionsfördernde sowie inklusionshemmende Faktoren und deren Wechselwirkungen scheinen zu folgenreichen Auswirkungen, wie bspw. Arbeitszufriedenheit und Vertrauensbildung an die Teammitglieder, aber auch zu Degradierungen sowie Stress- und Erschöpfungszustände der migrierten italienischen und spanischen Pflegefachpersonen zu führen.
Um die Würde aller Menschen, auch derer, die von Behinderung betroffen sind, anzuerkennen, haben die Vereinten Nationen in New York die BRK entwickelt. In 50 Artikeln werden Richtlinien aufgezeigt, die die Rechte von Menschen mit Behinderung schützen und fördern sollen. Artikel 27 der BRK fordert, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit haben. Der Arbeitsmarkt muss für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein. Auch Menschen mit Behinderung soll ermöglicht werden, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit selbst verdienen zu können. Im Laufe meiner Bachelorarbeit und aus den Erfahrungen, die ich in der praktischen Arbeit bei uns im Café Morlock gewonnen habe, bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass diese Forderungen der EU-Behindertenrechtskonvention zum jetzigen Zeitpunkt nur teilweise umzusetzen sind. Wir müssen berücksichtigen, dass wir uns in einer Übergangsphase von der Integration zur Inklusion befinden. Zwar wird in unserem Betrieb Empowerment und Inklusion praktisch umgesetzt, die Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsprozessen den Angestellten gleich gestellt und werden entsprechend ihren Fähigkeiten inklusiv eingesetzt, aber sie erhalten keinen vergleichbaren Lohn und können daher auch ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen, wie es die BRK nach Artikel 27 fordert. Dennoch habe ich die Erfahrung gemacht, dass unser Weg zur Inklusion eine Chance und ein Gewinn für alle Beteiligten ist: Für die Mitarbeiter mit Behinderung, die Angestellten, die Kunden und für mich selbst.