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Der Artikel 19 a der Behindertenrechtskonvention fordert, dass Menschen mit Behinderungen ihren Wohnort und die Wohnform frei auswählen sollen. Weiterhin stellt das Wohnen für Menschen mit Behinderung einer der wichtigsten Entwicklungsaufgaben zum Erwachsenwerden dar. Diese Bachelorthesis analysiert speziell für die Personengruppe der Menschen mit geistiger Behinderung/Lernschwierigkeiten, inwiefern diese freie Wahl von kommunalen, institutionellen und innerfamiliären Prozessen gehemmt wird. Es folgt die Vorstellung des Konzepts der Inklusiven Wohnberatung, die alle Prozesse nachhaltig aufgreift und die Verwirklichung des Artikel 19 a der Behindertenrechtskonvention bewirkt.
Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf eine inklusive Förderung innerhalb des geltenden Bildungssystems. Dieser Anspruch kann und muss auch für die anderer Seite der Inklusion geltend gemacht werden. Der Kindertagesstätte als erste Bildungsinstituiton kommt hierbei eine wichtige Schlüsselposition zu. Deshalb ist es mir in dieser Bachelorarbeit ein Anliegen, über den Hochbegabungsbegriff sowie die Abgrenzung zur Developing Expertise aufzuklären, Verknüpfungen zur Notwendigkeit einer inklusiven Bildung unter dem Aspekt der Developing Expertise herzustellen und Impulse zu formulieren, um konzeptionelle und pädagogische Veränderungen anzuregen.