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Stellvertretende Hoffnung

  • Im Recovery-Ansatz wird `Stellvertretende Hoffnung` als ein wichtiges Moment helfender Beziehungen verstanden. Psychiatrieerfahrene Personen rekonstruieren dabei immer wieder, wie (über-)lebenswichtig es für sie war, dass ein (nahestehender) Anderer – gerade in der Situation, als sie selbst alle Hoffnung auf Besserung verloren hatten – für sie stellvertretend weitergehofft hat. Auch im Peer Counseling geht es „darum, die Situation des anderen durch den gemeinsamen Erfahrungshintergrund des emotionalen und psychologischen Schmerzes empathisch zu verstehen“ (Utschakowski 2015, S. 14). Durch den gegenseitigen Austausch über gleichgelagerte Erfahrungen und über Möglichkeiten von deren Überwindung eröffnet sich plötzlich ein Ausweg, den ich nicht für möglich gehalten hätte. Betroffene spüren, nicht allein zu sein, nicht der/die* einzige zu sein, der/die* je so etwas erleben muss. Es lohnt sich aus unserer Sicht, ausgehend von diesen beiden Ansätzen (Recovery und Peer Counseling), einige Fragen an das gängige Verständnis über die helfenden Begegnungen zu stellen. Und wir regen an, darüber nachzudenken, wie man sich überhaupt selbst vertreten kann und wer für wen Stellvertreter*in sein kann oder sein müsste bzw. wer als Selbstvertreter*in und Stellvertreter*in anerkannt wird, in Situationen, in denen wir uns nicht selbst vertreten können. Und schließlich ist es notwendig, der Frage nachzugehen: Welche Inspirationen gehen von diesen Ansätzen und Diskursen für die sozialarbeiterische Professionalität aus? Wir gehen in diesem Beitrag darüber hinaus der `Stellvertretenden Hoffnung` auf den Grund. Wir fragen dabei danach, in welchem Verhältnis Stellvertretung und Selbstvertretung zueinanderstehen, wenn Hoffnung mit ins Spiel kommt. Wir versuchen die Anliegen dieses Beitrags in einem Vierschritt zu erhellen: Zunächst wagen wir den Versuch, uns im selbstreflexiven und spekulativen Schreiben zu vergewissern, was wir unter stellvertretender Hoffnung verstehen können (Apero). In einem zweiten Schritt möchten wir uns zweier befreiungstheologisch-philosophisch-feministischer Antwortversuche widmen. Dazu nähern wir uns den Positionen von Dorothee Sölle (Stellvertretung) und Carter Heyward (Macht in Beziehungen). Wir deuten dabei diese theologisch-philosophischen Positionen nicht nur im Sinne einer spätmodernen Christologie, sondern übersetzen diese elementaren Gedanken zum Menschsein in Begegnung im säkularisierten Horizont der menschlichen Diskursivität (im Sinne von Jürgen Habermas), damit über die in diesen Positionen eingelagerte Normativität gemeinsam – mit guten Gründen – gerungen werden kann. Im dritten Schritt nähern wir uns wiederum selbstreflexiv und dialogisch dem Verhältnis von Stellvertretung und Selbstvertretung. Das abschließende Kapitel gilt der Frage, wer Stellvertretung für wen übernehmen kann und darf und wem die Sprecher*innenrolle dabei zumeist zugeschrieben wird und warum.

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Metadaten
Author:Sandro Bliemetsrieder, Susanne Dungs
URN:urn:nbn:de:bsz:753-opus4-8572
Document Type:Working Paper
Language:German
Year of Completion:2020
Publishing Institution:Hochschule Esslingen
Release Date:2020/03/16
Tag:Dorothee Sölle; Peer Counseling; Recovery-Ansatz; Selbstvertretung; Stellvertretende Hoffnung
GND Keyword:Stellvertretende Hoffnung; Dorothee Sölle; Selbstvertretung; Recovery-Ansatz; Peer Counseling
Page Number:20
DDC classes:300 Sozialwissenschaften / 300 Sozialwissenschaften, Soziologie, Anthropologie
Open Access?:frei verfügbar
Licence (German):License LogoVeröffentlichungsvertrag ohne Print-on-Demand